Seit dem 01.01.2023 ist die neue Gartenordnung für die Kölner Kleingärtner*innen in Kraft.
Die Neufassung der Kölner Kleingartenordnung baut auf den Grundaussagen des Bundeskleingartengesetzes auf. Sie verfolgt folgende Zielrichtung:
- die vielfältigen sozialen, ökologischen und klimabedeutsamen Funktionen von Kleingärten als Bestandteil des öffentlichen Grüns zu stärken
- die ökologische Nutzung der Kleingärten zu fördern
- die Nutzung der Gärten zur Eigenversorgung mit Obst und Gemüse aufrechtzuerhalten
- einer Nutzung ausschließlich als Freizeitgarten entgegenzuwirken
- die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern
- den ehrenamtlichen Vorständen eine klare Grundlage für die Vereinsarbeit zu geben
Die wesentlichen Erneuerungen im Überblick
Die Förderung der ökologischen Nutzung der Kleingärten erfolgt insbesondere durch:
- den Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger
- die Begrenzung der Versiegelung
- die ausschließliche Verwendung von natürlichen Materialien
- die Ausweitung der Bewirtschaftungsformen (beispielsweise Permakultur, Hügel- und Hochbeetkulturen)
- eine Regenwasserbewirtschaftung (Regentonne)
- die Verwendung von organischem Material im Garten (Kreislauf)
- einen Bestandsschutz von Obstbäumen
- eine klare Vorgabe zur Anpflanzung von Gehölzen (Abstandsregelung)
- eine klare Rahmenregelung und Spielraum bei Heckenhöhe
- das Ermöglichen von Solaranlagen und Kleinwindanlagen
Ein Entgegenwirken der Freizeitgartennutzung erfolgt insbesondere durch:
- eine klare Vorgabe für alle baulichen Einrichtungen
- Vorgaben für Planschbecken, Spielhaus, Rutsche, Schaukel, Trampolin etc.
- Vorgaben für Partyzelte, Pavillons etc.
- ein Verbot von Mährobotern und Laubsaugern
- die Begrenzung der Flächen für Terrassen und versiegelte Gartenwege
- ein Verbot von Kies- und Schotterbeeten
- ein Verbot unter anderem von Folien, Geotextilien und Sichtschutzelementen aus Kunststoff, Stahl, etc.
- ein Verbot dauerhafter Beleuchtung
- ein Verbot von ökologisch unbedeutenden Pflanzen
Eine Förderung der gegenseitigen Rücksichtnahme erfolgt insbesondere durch:
- die Vorgabe, dass nachteilige Auswirkungen auf die kleingärtnerische Nutzung der Nachbarparzelle zu vermeiden sind
- die Vorgabe, dass Anpflanzungen von Gehölzen auf Grenze nur im Einvernehmen möglich sind
- die Möglichkeit weitergehende Ruhezeit im Verein festzulegen
- die Einrichtung einer Schiedsstelle
Die Gartenordnung ist Bestandteil des Pachtverhältnisses.